Bauleitplanung

Wir erstellen Bauleitplanungen aller Art auf Grundlage

  •  des Baugesetzbuches (BauGB),
  • der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
  • der jeweiligen Landesbauordnung
  • unter Berücksichtigung aller in die Bauleitplanung eingreifenden Gesetze, Erlasse, Urteile und Kommentierungen.

 

und zwar:

 

 

Flächennutzungsplanungen

 

Flächennutzungspläne als

  • gemeindeübergreifender Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB,
  • sachlicher Teilflächennutzungsplan nach § 5 Abs. 2b i. V. m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu den Themen Wind, Biogas, Kiesabbau etc.,
  • Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 BauGB oder
  • Berichtigung parallel zu einem Bebauungsplan Nach § 13a BauGB.


 

Bebauungsplan

 

Bebauungspläne als

  •  Änderungen,
  • Ergänzungen oder
  •  Aufhebungen

 

Auf Rechtsgrundlage der projektbezogenen Anwendung der  §§ 10, 12, 13 und/oder 13a Baugesetzbuches (BauGB), wie z. B.:

  • im Innenbereich bei der Sicherung eines verträglichen Nebeneinanders aller klassischen Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO), neuer Wohngebiete,
  • zu Gunsten des Fremdenverkehrs, wie Ferienhausgebiete, Golfplätze, Kurkliniken, Fremdenverkehrsgebiete, Campingplätze, Freizeitparks, Museumsanlagen, Yachthäfen,
  • kommunaler und interkommunaler Gewerbegebiete,
  • Sondernutzungen bzw. Sonderplanungen, wie Kliniken, Schulen, Verbrauchermärkte, für regenerativen Energien, wie Windparks, Biogasanlagen, Solarparks,
  • einfacher Bebauungspläne zum Ausschluss nicht gewollter Nutzungen in Baugebieten, wie Vergnügungseinrichtungen,

 


Abrundungssatzung

 

Abrundungssatzung als

  •  Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB,
  •  Festlegungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB und/oder
  •  Ergänzungs- oder Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.


    


Außenbereichssatzungen nach § 35 BauGB

 

Außenbereichssatzung zur Sicherung von Wohnbebauung – mit einigem Gewicht – im Außenbereich nach § 35 BauGB

 



Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB

 

Erhaltungssatzung zur Sicherung zur Sicherung der Eigenart von Gebieten nach § 172 BauGB



Gestaltungssatzungen nach der LBO

 

Gestaltungssatzung zur Sicherung zur gestalterischen Eigenart von Gebieten nach den Bauordnungen der einzelnen Länder.